Der Entwurf zum KHVVG geht in die nächste Runde.

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages ist für den 25.9.2024 von 15:00 bis 17:00 Uhr eine öffentliche Anhörung angesetzt.                                                                      Hebammenkreißsäle können durch die verpflichtende Eins-zu-Eins-Betreuung das Outcome von Geburten deutlich verbessern. Es werden weniger Interventionen erforderlich. Die Einrichtung soll bundesweit gefördert werden. Daher wendet sich der Lenkungskreis des Bündnis Gute Geburt noch einmal mit einem Brief an die Mitglieder der demokratischen Parteien im Gesundheitsausschuss des Bundestages:

Bitte unterstützen Sie uns in unserem Anliegen, den Hebammenkreißsaal im Rahmen des KHVVG im Sozialgesetzbuch V, § 135e sowie in den Qualitätskriterien der Leistungsgruppe Geburten zu verankern.

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/1011776-1011776                                                                                         (Die Teilnahme ist auch per Zoom Zugang möglich, siehe Link)

Der vollständige Text:

Brief Gesundheitsausschuss