Statut Bündnis Gute Geburt

I. Selbstverständnis und Ziele

Im Bündnis Gute Geburt setzen sich die Mitglieder für eine sichere Versorgung von Frauen und ihren Familien während Schwangerschaft, Geburt und frühem Elternsein ein. Ziel des Bündnisses ist es, dass (werdende) Mütter und Familien in den Mittelpunkt gesetzt werden und eine wertschätzende und angemessene Unterstützung rund um die Geburt erhalten. Wir setzen uns ein für Strukturen und Angebote, die das Selbstbestimmungsrecht der Frauen stärken.Im Bündnis beteiligen sich Organisationen mit verschiedenen Perspektiven, um die Anliegen auf eine möglichst breite gesellschaftliche und politische Basis zu stellen und alle Aspekte der Gesundheit rund um die Geburt einzubeziehen.

Das Bündnis versteht sich als Netzwerk, das den Austausch und den gegenseitigen Transfer von Wissen pflegt, gemeinsame Aktionen initiiert, sowie den gesellschaftlichen Wert und die Bedeutung von guter Geburt öffentlich sichtbar macht.
Als Bündnis arbeiten wir gemeinsam respektvoll und auf Augenhöhe für die geteilten Ziele. Unsere Zusammenarbeit erfolgt vertrauensvoll und bei Sitzungen grundsätzlich vertraulich, sodass Themen und Positionen offen und frei diskutiert und entwickelt werden können.
Die Bündnispapiere sind dabei die Grundlage unserer Arbeit.

II. Struktur und Organisation

    1. Gremien des Bündnisses Gute Geburt sind
    2. Plenum
    3. Lenkungskreis

Plenum

  1. Delegierte aller Mitglieder bilden das Plenum des Bündnisses Gute Geburt. Das Plenum bestimmt die thematischen Schwerpunkte und Positionen. Es entscheidet über Grundsätze der
    Strategie und der Zielsetzung. Das Plenum setzt die weiteren Gremien des Bündnisses ein und beschließt die Endfassung von Publikationen.
  2. Das Plenum trifft sich mindestens einmal im Jahr. Die Sitzungsleitung wird vom Lenkungskreis bestimmt.
  3. Das Bündnis strebt Beschlüsse im Konsens an. Jedes Mitglied hat bei Abstimmungsprozessen im Plenum eine Stimme, die durch eine delegierte Person wahrgenommen wird.
    Stimmübertragungen zwischen Mitgliedern sind möglich. Stimmübertragungen müssen vor der Abstimmung in schriftlicher Form vorliegen.
  4. Bei Abstimmungsprozessen im Plenum bedarf es der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  5. Änderungen des Statuts sowie Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen und müssen den Mitgliedern mindestens vier
    Wochen vor Abstimmung vorliegen.
  6. In Abstimmungsprozessen ist die Stimmabgabe in Sitzungen persönlich, außerhalb von Sitzungen per Brief, E-Mail oder mit anderen, zu definierenden barrierefreien elektronischen
    Kommunikationsmitteln möglich. Voten, die nach einer gesetzten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Lenkungskreis

Die Organisation der Zusammenarbeit erfolgt über einen Lenkungskreis aus der Mitte der
Bündnismitglieder. Der Lenkungskreis besteht aus Vertreter:innen von fünf Mitgliedsorganisationen. In den ersten zwei Jahren nach der Bündnisgründung bilden die fünf Gründungsmitglieder den Lenkungskreis, ab dem dritten Jahr erfolgt die Wahl durch die Bündnismitglieder. Der Lenkungskreis wird alle zwei Jahre neu gewählt. Die Aufgaben des Lenkungskreises sind:

  1. Koordination und Organisation der gemeinsamen Zusammenarbeit, inklusive der Einladung und Vorbereitung von Sitzungen.
  2. Erarbeitung von Verfahrensvorschlägen und Dokumenten.
  3. Der Lenkungskreis vertritt das Bündnis nach außen. Er bestimmt einen Sprecherin und einen Stellvertreterin.
  4. Der Lenkungskreis entscheidet über die anlassbezogene politische Außenvertretung und verfasst Pressestatements.
  5. Über die Aufnahme in das Bündnis und den Ausschluss von Mitgliedern und Mandatsträger:innen gibt der Lenkungskreis ein Votum ab.

 

III. Trägerorganisation

  1. Das Plenum überträgt einer Trägerorganisation die Einrichtung einer Koordinierungsstelle
  2. Die Trägerorganisation trägt die Dienst- und Fachaufsicht für die Koordinierungsstelle.
  3. Die Trägerorganisation kann grundsätzlich, für die Koordinierungsstelle des Bündnisses Gute Geburt, Drittmittel akquirieren.
  4. Die Trägerorganisation stellt der Koordinierungsstelle über Drittmittel den Arbeitsplatz, sowie die notwendige Büroinfrastruktur zur Verfügung.
  5. Die Trägerorganisation verwaltet die Mittel für die Koordinierungsstelle und wickelt alle finanziellen Transaktionen ab. Sie berichtet dem Plenum darüber.
  6. Für den Fall, dass die Trägerorganisation nicht Mitglied des Lenkungskreises ist, hat sie die Möglichkeit zur nicht stimmberechtigten Teilnahme.

Koordinierungsstelle

Das Bündnis sieht zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben die Notwendigkeit, eine
Koordinierungsstelle einzurichten. Die Koordinierungsstelle soll bei einer Trägerorganisation
angesiedelt werden. Die Trägerorganisation der Koordinierungsstelle muss eine Mitgliedsorganisation
des Bündnisses sein. Die Koordinierungsstelle handelt im Auftrag der Lenkungsgruppe und
unterstützt die Arbeit der Gremien des Bündnisses, die Zusammenarbeit mit politischen
Akteur:innen, sowie externen Dienstleister:innen.

IV. Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Bündnisses können in Deutschland ansässige Organisationen, Verbände und Netzwerke sein, die sich für Verbesserungen in der Geburtshilfe und der Versorgung von Frauen und Familien während der Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit einsetzen.
  2. Die genannten Gruppierungen dürfen nicht gewinnorientiert ausgerichtet sein.
  3. Alle Bündnismitglieder sichern zu, dass sie respektvoll, diskriminierungsfrei, solidarisch und konstruktiv miteinander umgehen und arbeiten.
  4. Die Aufnahme muss schriftlich beantragt werden.
  5. Ein Mitglied kann das Bündnis zu einem selbstgewählten Zeitpunkt wieder verlassen. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
  6. Gremien des Bündnisses können bei einem Verhalten, das gegen dieses Statut verstößt, einen Ausschluss beantragen. Das Mitglied ist vor dem Ausschluss anzuhören. Über den Ausschluss entscheidet das Plenum
  7. Die Mitglieder entrichten einen Mitgliedsbeitrag.

V. Unterstützung des Bündnisses

Es ist möglich, das Bündnis Gute Geburt finanziell, materiell oder ideell zu unterstützen (zum Beispiel
bei Druckerzeugnissen, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit). Darüber entscheidet das Plenum.
Auch ist es weiteren Organisationen, Initiativen und Verbänden aus der Zivilgesellschaft möglich, das
Bündnis ohne Mitgliedschaft durch ihre Namensnennung inhaltlich zu unterstützen.
Unterstützer:innen können mit Namen und Logo der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Diese Darstellung hebt sich von der Darstellung der Mitglieder des Bündnisses Gute Geburt ab. Über eine Zusammenarbeit mit Unterstützer:innen entscheidet das Plenum.

Fassung vom 31.1.2023
Beraten am 16.3.23 im Plenum